Gemäß Weiterbildungsordnung müssen Ärztinnen und Ärzte die Ausbildung in Psychosomatischer Grundversorgung nachweisen, wenn sie die Gebietsbezeichnungen „Allgemeinmedizin“ oder „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ erwerben wollen. Das gilt ebenso für Vertragsärztinnen und -ärzte, die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 35100 und 35110 EBM erbringen und abrechnen wollen.
Die dazu von der Bayrischen Landesärztekammer akkreditierten Ausbildungsbestandteile setzen sich wie folgt zusammen (1 UE = 45 Min.):
- 20 UE Theorie
- 30 UE Ärztliche Gesprächsführung
- 30 UE Balintgruppenarbeit
Bei uns am Klinikum Nürnberg haben Sie aktuell zwei Wege, in eigens dafür eingerichteten Curricula, die 50 UE in Theorie und Ärztlicher Gesprächsführung zu erreichen.