***ACHTUNG: Ausgebucht für 2025!***
Gemäß Weiterbildungsordnung müssen Ärztinnen und Ärzte die Ausbildung in Psychosomatischer Grundversorgung nachweisen, wenn sie die Gebietsbezeichnungen „Allgemeinmedizin“ oder „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ erwerben wollen. Das gilt ebenso für Vertragsärztinnen und -ärzte, die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 35100 und 35110 EBM erbringen und abrechnen wollen.
Die dazu von der Bayrischen Landesärztekammer akkreditierten Ausbildungsbestandteile setzen sich wie folgt zusammen (1 UE = 45 Min.):
- 20 UE Theorie
- 30 UE Ärztliche Gesprächsführung
- 30 UE Balintgruppenarbeit
Das Klinikum Nürnberg bietet Ihnen aktuell zwei Wege, in eigens dafür eingerichteten Curricula, die 50 UE in Theorie und Ärztlicher Gesprächsführung zu erreichen:
Variante 1:
„Curriculum Psychosomatische Grundversorgung“ mit 6 Seminartagen. Jeder Seminartag beinhaltet sowohl theoretische Grundlagen zu bestimmten Themen als auch Elemente, zur ärztlichen Gesprächsführung, die die Handlungskompetenz fördern. Es müssen alle 6 Termine absolviert werden.
Variante 2:
Kurs „Ärztliche Gesprächsführung im klinischen Alltag“ (30 UE) an drei Tagen. Der Kurs befasst sich mit Grundlagen der Gesprächsführung, vor allem in schwierigen Arzt-Patient-Situationen bei verschiedenen Krankheitsbildern im interdisziplinären Austausch. Weitere Infos: akademie.klinikum-nuernberg.de
Zum Erreichen der erforderlichen 50 UE ist die Kombination mit 3 Seminartagen (ausgenommen Tag 1) des „Curriculums Psychosomatische Grundversorgung“ notwendig.
Weitere Details zur Weiterbildung entnehmen Sie gerne unserem Flyer.
Melden Sie sich gleich zur Weiterbildung an:
***ACHTUNG: Ausgebucht für 2025!***