Entlassung
Ihre Gesundheit ist so weit wieder hergestellt, dass sie keine stationäre oder akutmedizinische Behandlung mehr brauchen.
Dann können wir Sie wieder nach Hause entlassen. Den genauen Entlassungstermin bestimmt Ihre behandelnde Stationsärztin bzw. Ihr behandelnder Stationsarzt.
Auf keinen Fall sollten Sie das Haus gegen den ärztlichen Rat vorzeitig verlassen! Ein verfrühter Termin birgt ein großes Risiko für Ihre Gesundheit.
Der vorläufige Entlassungsbrief, den Sie mit auf den Weg bekommen, informiert Ihren Hausarzt über Ihre Krankheit und die eingeleitete Therapie. Den endgültigen Entlassungsbrief senden wir Ihrem Hausarzt in den nächsten Tagen zu.
Bevor Sie unser Haus verlassen, denken Sie bitte daran, abgegebene Wertsachen wieder abzuholen und auch die Telefonkarte am Kassenautomaten zurück zu geben.
Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V
Um sicherzustellen, dass Sie als gesetzlich Versicherter nach Ihrem Krankenhausaufenthalt beim Übergang in Ihre Nachversorgung optimal weiterbehandelt werden und keine Versorgungslücken entstehen, stellen wir bereits während Ihrer Behandlung fest, ob bei Ihnen nachstationärer Unterstützungsbedarf besteht.
Wenn dies der Fall ist und Sie z.B. weitere medizinische oder pflegerische Behandlung benötigen, wird diese bereits während Ihres Krankenhausaufenthaltes eingeleitet.
Sie erhalten von uns Ihren vorläufigen Arztbrief mit Medikationshinweisen. Möglich sind im Rahmen des Entlassmanagements auch die übergangsweise Verordnung von erforderlichen Hilfsmitteln oder Arzneimitteln für bis zu sieben Tage oder ggf. das Ausstellen einer Krankmeldung (AU) für eine Woche und das Beantragen, Einleiten und Koordinieren von im Einzelfall erforderlichen Reha-Maßnahmen.
Nachfolgende Behandler (wie Hausarzt, Nachsorgeeinrichtungen, Therapeuten etc.) informieren wir mit Ihrem Einverständnis über Ihren Gesundheitszustand, die weitere Therapie und ausgestellte Verordnungen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Ihrer Station durch den ärztlichen oder pflegerischen Dienst!
Chronische wie auch schwere akute Erkrankungen werfen viele Fragen auf, die über das rein Medizinische hinausgehen. Bei sozialen, psychosozialen und sozialrechtlichen Problemen, die im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung auftreten, berät das Team der Sozialarbeit und Patientennachsorge und vermittelt bei Bedarf an entsprechende Stellen weiter. Die Mitarbeiter*innen des Teams kümmern sich um die Zeit nach dem stationären Aufenthalt. Das betrifft ambulante Betreuungsformen, pflegerische und medizinische Hilfsmittel für Zuhause, Kurzzeit- und Dauerpflege oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Kontakt:
Klinikum Nürnberg, Campus Nord, Telefon: +49 (0) 911 398-2015
Klinikum Nürnberg, CAmpus Süd, Telefon: +49 (0) 911 398-5080
An Ihren Aufenthalt im Krankenhaus schließt sich eine Reha-Maßnahme an? Dann prüfen Sie die Vorzüge einer ambulanten Rehabilitation, bei der Sie Ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen - gleich neben dem Klinikum Nürnberg, Campus Süd.
Die A.R.Z.- Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH ist ein Unternehmen des Klinikums Nürnberg und der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern und bietet moderne, wohnortnahe ambulante Rehabilitation in den Fachbereichen Orthopädie/ Unfallchirurgie, Neurologie und Kardiologie an. Darüber hinaus umfasst das Angebot ein breites Spektrum an Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten auf Heilmittelverordnung (Rezept) in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie die Reha Nachsorgeangebote IRENA und T-RENA.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob eine ambulante Rehabilitation für Sie in Frage kommt. Er wird dann gemeinsam mit dem Sozialdienst die nötigen Schritte veranlassen.
Bei Streit mit der Krankenversicherung oder auch mit Ärzten oder Krankenhäusern vermittelt kostenfrei die Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Sie berät mit ihrem Team grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten in Deutschland.
Patientenbeauftragte der Bundesregierung
Friedreichstraße 108
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 184 41 34 20