Die BPflV bzw. das KHEntgG unterschieden zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen.
Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine weiteren Kosten.
Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen. Bei den meisten Anbietern privater (Zusatz-) Krankenversicherungen ist es möglich, dass die Abrechnung der Wahlleistung direkt zwischen dem Krankenhaus und der privaten Zusatzversicherung erfolgt. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Erläuterungen siehe hier).
Für sog. wahlärztliche Leistungen bedeutet dies, dass Sie sich damit ohne Rücksicht auf Art und Schwere Ihrer Erkrankung, die persönliche Betreuung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der wahlleistungserbringenden Ärzte des Klinikums Nürnberg (i.d.R. Chefärzte und Oberärzte) einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Klinikums Nürnberg hinzukaufen.
Unsere Wahlleistungsangebote stehen allen PatientInnen zur Verfügung. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die zusätzlichen Kosten der Wahlleistungen jedoch i.d.R. selbst tragen. Für privat (Zusatz-)Versicherte PatientInnen gilt: Die Vereinbarung von Wahlleistungen kann auch für Sie eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Bitte prüfen Sie daher vor der Behandlung, ob Ihre private Krankenversicherung/Beihilfe etc. diese Kosten deckt.
Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluß der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen durch qualifizierte Ärzte zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Haben Sie Fragen zu unseren Wahlleistungen?
Unsere Kolleg*innen der Patientenaufnahme informieren Sie gerne - auch über unsere weiteren Wahlleistungen, wie "Unterkunft" (z.B. Einbettzimmer, etc.) oder "Begleitperson".
Alle unsere Wahlleistungszimmer sind ansprechend und wohnlich eingerichtet und verfügen über einen eigenen Sanitärbereich mit WC. Der hiermit verbundene Zimmerzuschlag beinhaltet zusätzlich zum von Ihnen gewünschten Ein- bzw. Zweibettzimmer noch eine Reihe kostenloser Serviceleistungen. Wir bieten Ihnen Wahlleistungszimmer in verschiedenen Kategorien an:
Beispiel 1: Wahlleistungszimmer
Im 1-Bett Zimmer Premium: 185 € pro Tag
Im 1-Bett Zimmer Komfort: 160 € pro Tag
Beispiel 2: Wahlleistungszimmer unserer Komfortstationen
Im 2-Bett Zimmer Premium: 90 € pro Tag
Im 2-Bett Zimmer Komfort: 80 € pro Tag
Die jeweils verfügbaren Kategorien richten sich allerdings nach dem Behandlungsort und der behandelnden medizinsichen Fachabteilung. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Unsere Wahlleistungsangebote stehen allen PatientInnen zur Verfügung. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die zusätzlichen Kosten der Wahlleistungen jedoch i.d.R. selbst tragen.
Für privat (Zusatz-)Versicherte PatientInnen gilt: Die Vereinbarung von Wahlleistungen kann auch für Sie eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Bitte prüfen Sie daher vor der Behandlung, ob Ihre private Krankenversicherung/Beihilfe etc. diese Kosten deckt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht in jeder unser Fachabteilungen alle o.g. Zimmerkategorien verfügbar sind.
Haben Sie Fragen zu unseren Wahlleistungen?
Unsere Kolleg*innen der Patientenaufnahme informieren Sie gerne - auch über unsere weiteren Wahlleistungen, wie "Arzt" (Chefarztbehandlung) und "Begleitperson".
In einigen unserer Fachabteilungen besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu den PatientInnen Begleitpersonen mit aufzunehmen. Dies ist u.a. in der Geburtshilfe, der Kinderklinik und in der Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie möglich.
Ihre gesuchte Fachabteilung ist nicht dabei? Dann sprechen Sie die Mitarbeiter auf Ihrer Station bitte an, ob dies vielleicht dennoch möglich ist.
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson (Stand 1.1.2023):
- eines Erwachsenen: *64,33 € je Berechnungstag
- eines Kindes: *19,39 € je Berechnungstag
- eines Kindes (außenstelle Kinderklinik Neumarkt): *45,00 € je Berechnungstag
- im Elternzimmer (Geburtshilfe): *80,00 € je Berechnungstag
* inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (7%).
Haben Sie Fragen zu unseren Wahlleistungen?
Unsere Kolleg*innen der Patientenaufnahme informieren Sie gerne - auch über unsere weiteren Wahlleistungen, wie "Arzt" (Chefarztbehandlung) oder "Unterkunft" (z.B. Einzelzimmer, etc.) sowie über deren Abrechnung und Preise.