ACHTUNG: Der Kurs für 2026 ist leider bereits ausgebucht!
Gemäß Weiterbildungsordnung müssen Ärztinnen und Ärzte die Ausbildung in Psychosomatischer Grundversorgung nachweisen, wenn sie die Gebietsbezeichnungen „Allgemeinmedizin“ oder „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ erwerben wollen. Das gilt ebenso für Vertragsärztinnen und -ärzte, die Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen 35100 und 35110 EBM erbringen und abrechnen wollen.
Die dazu von der Bayrischen Landesärztekammer akkreditierten Ausbildungsbestandteile setzen sich wie folgt zusammen (1 UE = 45 Min.):
- 20 UE Theorie
- 30 UE Ärztliche Gesprächsführung
- 30 UE Balintgruppenarbeit
Bei uns am Klinikum Nürnberg haben Sie aktuell zwei Wege, in eigens dafür eingerichteten Curricula, die 50 UE in Theorie und Ärztlicher Gesprächsführung zu erreichen.