Eine medizinische Behandlung in einem fremden Land wirft verschiedenste Fragen auf.
Ob Visum, medizinische Unterlagen, Übersetzungstätigkeiten oder praktische Tipps rund um Nürnberg – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und stehen Ihnen immer unterstützend und beratend zur Seite.
Das Klinikum Nürnberg bietet Ihnen Spitzenmedizin auf höchstem Niveau. Auch was unseren Service betrifft, sind Sie bei uns in den besten Händen.
Das International Department ist das Bindeglied zwischen dem Patienten und den Ärzten des Klinikum Nürnberg. Wir übernehmen die Organisation und Betreuung der medizinischen Behandlung für ausländische Patienten in einem umfassenden Paket:
- Erstkontakt und Prüfung der medizinischen Unterlagen / Hintergrundinformationen
- Abklärung und Planung von Diagnostik und Therapie
- Ambulante Terminierung, stationäre Aufnahme, organisatorische Betreuung und medizinische Behandlung im Klinikum Nürnberg
- Hilfestellung bei Visa-Formalitäten (bei bestätigter / geplanter Behandlung im Klinikum Nürnberg)
- Je nach Verfügbarkeit: Dolmetscherservice (z.B. für Russisch)
Bitte senden Sie Ihre Behandlungsanfrage an das International Department Team: international@klinikum-nuernberg.de.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigen wir als ersten Schritt die unterschriebene Schweigepflichtsentbindung der behandelnden Person. Personenbezogene Kommunikation ist nur mit der ernannten Kontaktperson möglich.
Zur Erstellung von Behandlungsempfehlungen und eines Kostenvoranschlages benötigen wir die folgenden medizinischen Befunde in sehr guter Qualität in deutscher oder englischer Übersetzung:
- Zwingend erforderlich: letzter Arztbrief im PDF-Format (bitte nicht älter als 3 Monate; bei Anfragen für die Hämatologie: nicht älter als 3 Wochen)
- Bildgebende Diagnostik (MRT / CT / usw. im DICOM-Format via gesonderten Link)
- Laborbefunde und relevante Untersuchungsbefunde
- Bei Krebs- bzw. Tumorerkrankungen: Histologie-Bericht, bisherige Therapiepläne / Bestrahlungsprotokolle
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente
- in deutscher oder englischer Sprache,
- aktuell (bitte nicht älter als 3 Monate; bei Anfragen für die Hämatologie: nicht älter als 1 Monat) und
- aussagefähig (z.B. aktueller Zustand des Patienten, bisherige Therapie, Haupt- und Nebendiagnosen) sein müssen.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem alle notwendigen Informationen und Befunde im International Department eingegangen sind, dauert die Bearbeitung Ihrer Behandlungsanfrage in der Regel ca. 2-3 Tage. Nach Durchsicht der medizinischen Unterlagen durch die zuständige medizinische Fachabteilung erhalten Sie unsere Behandlungsempfehlung mit einem vorläufigen Kostenvoranschlag.
In manchen Fällen können wir Ihnen kein Behandlungsangebot zukommen lassen, etwa, wenn die erforderliche Abteilung keine Kapazität zur Verfügung hat oder wenn keine adäquate Behandlung angeboten werden kann.
Bitte senden Sie Ihre Behandlungsanfrage an das International Department Team: international@klinikum-nuernberg.de.
Zur Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten ist es zwingend notwendig, dass vor einem stationären Aufenthalt im Klinikum Nürnberg ein Screening zum Ausschluss multiresistenter Erreger durchgeführt werden muss. Zur Durchführung dieses notwendigen Tests müssen Sie entweder bis zum Testergebnis in unserem Krankenhaus isoliert werden, oder im Hotel auf das Testergebnis warten. Im Fall, dass Patienten mit einem positiven Test stationär behandelt werden müssen, ist die strikte Einhaltung von Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.
In fünf Stunden kann man nicht gesundwerden. Aber bleiben.
Es klingt wie das Konzept eines innovativen Unternehmensberaters. Und doch geht es um Ihre Gesundheit. Und damit um das größte Kapital, das Sie haben. Wir machen Ihnen die Investition leicht: Kurz, präzise und von höchster medizinischer Qualität. Der Basis-Check kommt schnell und präzise auf den Punkt. Unsere Ärzte gehören zu den Besten ihres Fachs.
- Basis Check Deutsch (PDF)
- Basis Check Englisch (PDF)
- Basis Check Russisch (PDF)
E112 oder S2: Behandlungen im Rahmen des Auslandsabkommens in Deutschland
Wenn Sie sich im Rahmen des Auslandsabkommens in Deutschland behandeln lassen möchten, ist es zwingend notwendig, sich diese Behandlung - vor Ausreise - von Ihrer Krankenkasse im Heimatland genehmigen zu lassen.
In der Regel benötigt Ihre Krankenkasse nähere Informationen zur geplanten Behandlung, diese werden meist in Zusammenarbeit - von Ihrem behandelnden Arzt zu Hause und der Klinik, in der der Eingriff stattfinden soll - zur Verfügung gestellt.
Insofern der ausländische zuständige Träger, also Ihre Krankenkasse im Heimatland die Krankenhausbehandlung genehmigt hat, muss die deutsche aushelfende Krankenkasse (z. B. AOK) vor der Leistungsinanspruchnahme (Behandlung) prüfen, ob und in welchem Umfang aufgrund des Anspruchsnachweises (i.d.R. E 112 oder S2) eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus abgegeben werden kann.
Endgültig gesichert ist die Kostenübernahme erst, wenn eine Kostenübernahmeerklärung der aushelfenden Krankenkasse vorliegt, erst danach kann ein konkreter Termin mit der Klinik vereinbart werden. Aus oben genannten Gründen ist nur unter diesen Voraussetzungen eine Behandlung zu Lasten ihrer gesetzlichen Krankenkasse in unserem Hause möglich.
Bei gesonderten Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Kolleginnen und Kollegen aus der Abteilung „Patientenaufnahme und Leistungsabrechnung - Kh/VD-2/PA“: Frau Melanie Schwab christine.schwab@klinikum-nuernberg.de
Wenn Sie aus dem Ausland kommen und einen Notfall haben, können Sie sich an die entsprechende Notfall-Stelle wenden.