Notfallservice

Schwerbehindertenvertretung Klinikum Nürnberg

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt.

Wir stehen helfend und beratend den Beschäftigten mit gesundheitlichen Problemen zur Seite und unterstützen bei Antragstellung im Zusammenhang mit der Behinderung.

Außerdem überwachen wir die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, geltenden Gesetzen und Vereinbarungen. Unsere Tätigkeit unterliegt der Schweigepflicht. 

Ansprechpartner

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Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung
Karin Doppelt
Foto von Martin Lehnert
stv. Vertrauensperson
Martin Lehnert