In unserer HNO-ärztlichen Schlafsprechstunde ermitteln wir durch eine strukturierte Anamnese und systematische Untersuchung die Ursachen der Beschwerden. Dabei erfassen wir entsprechende Symptome wie Schnarchen, Nasenatmungsbehinderung, Tagesschläfrigkeit oder Leistungsminderung.
Ob eine OSA vorliegt und wie stark diese ausgeprägt ist, kann im ersten Schritt durch eine auswärts durchgeführte Schlafuntersuchung (Polygraphie, Screening) festgestellt werden. Sollten sich hierbei Hinweise auf das Vorliegen einer OSA ergeben, beraten wir Sie gerne über die weiteren Schritte. In der Regel schließt sich an ein auffälliges Screening als zweiter Schritt eine weitere Untersuchung (Polysomnographie) an. Diese kann in einem auswärtigen Schlaflabor oder im Schlaflabor des klinikinternen Zentrums für Schlafmedizin der Medizinischen Klink 3 erfolgen. Im Vergleich zur Screening-Untersuchung werden hierbei zusätzliche Messwerte wie Schlafstadien erhoben und die Ausprägung der obstruktiven Schlafapnoe genauer bestimmt.
Zudem bieten wir ergänzend eine Schlafvideoendoskopie (DISE = Drug Induced Sleep Endoscopy) an: während einer kurzen, flachen Narkose werden die oberen Atemwege im Schlaf mit Endoskopen untersucht. So können wir den exakten Ort und die Ausprägung der Atemwegsverlegung identifizieren und mittels Video dokumentieren. Die Ergebnisse sind dann für Ihre weitere individuelle Therapieplanung wegweisend.
Der Goldstandard zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe ist eine nächtliche Überdruckbeatmung mit einem CPAP-Gerät (CPAP = Continuous Positive Airway Pressure). Während des Schlafs wird eine Beatmungsmaske getragen, die Mund und/oder Nase bedeckt. Ein an diese Maske angeschlossenes Beatmungsgerät stellt dabei sicher, dass in den oberen Atemwegen stets ein gewisser Luftüberdruck herrscht (4-15 mbar). Dies verhindert, dass es zum Kollaps der oben beschriebenen Strukturen kommt und ermöglicht eine unbehinderte Atmung mit einem erholsamen Schlaf.
Alternativ oder ergänzend zur CPAP-Therapie können operative Verfahren in Frage kommen. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Schlafendoskopie bieten sich hier korrigierende Operationen an. Diese können an Engstellen wie Gaumensegel und Gaumenzäpfchen, Gaumenmandeln (Tonsillen) oder Zungengrund und Kehldeckel, aber auch an Nasenscheidewand und Nasenmuscheln erfolgen. Auch nichtoperative Verfahren, wie Unterkieferprotrusionsschienen oder Hilfsmittel zur Vermeidung von bestimmten Schlafpositionen, sind regelmäßig in Betracht zu ziehen.
Bei Intoleranz oder Versagen der CPAP-Therapie kann bei entsprechenden Voraussetzungen auch die Implantation eines Zungenschrittmachers (Hypoglossus-Stimulationstherapie) erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine leitlinien- und evidenzbasierte, klinisch erprobte Therapieform. Sie kommt bei Menschen mit mittelgradiger bis schwerer obstruktiver Schlafapnoe und einem BodyMassIndex (BMI) von unter 35 kg/m2 in Frage, die eine Maskenbeatmung nicht vertragen oder tolerieren. Der Schrittmacher wird im Rahmen einer Operation in Vollnarkose zunächst implantiert. Vier bis sechs Wochen später erfolgt dann die erste Aktivierung des Systems.
Der Zungenschrittmacher ist auch unter bestimmten Bedingungen MRT-tauglich. Gesetzliche und private Krankenversicherungen erstatten diese Behandlung als Routineleistung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Klinikum Nürnberg ist eines der wenigen Zentren in Deutschland, das diese Therapieform bereits seit 2016 anbietet. Ihre individuelle Diagnostik, Beratung, Therapieplanung sowie Nachsorge stellen wir im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit unseres Schlafmedizinischen Zentrums inklusive Schlaflabor der Medizinische Klinik 3 sicher. Sollten Sie unter obstruktiver Schlafapnoe leiden oder den Verdacht dahingehend haben, stellen Sie sich gerne in unserer Sprechstunde vor.
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