Die Operation wird in Vollnarkose mit Hilfe der Herz-Lungen-Maschine durchgeführt. Der Brustkorb wird eröffnet, die Herz-Lungen-Maschine angeschlossen und das Herz stillgestellt. Danach erfolgt die genaue Untersuchung der Herzklappe. Der Operateur entscheidet, ob eine Reparatur (Rekonstruktion) möglich ist oder ob die Erkrankung soweit fortgeschritten ist, dass ein Herzklappenersatz notwendig ist.
Während bei Operationen an der Mitral- und Trikuspidalklappe häufig eine Klappenrekonstruktion mit Erhalt des körpereigenen Klappengewebes möglich ist, sind diese Verfahren für die Aortenklappe meist nicht von Dauer. Es ist daher meistens notwendig, einen Klappenersatz durch eine Herzklappenprothese durchzuführen.
Im Falle eines notwendigen Ersatzes der erkrankten Klappe wird das alte Ventil entfernt und anschließend durch eine künstliche Herzklappe ersetzt.
Man unterscheidet prinzipiell zwei Sorten von Herzklappen-Prothesen: Kunstklappen und biologische Klappen. Die Auswahl des Klappentyps wird in enger Abstimmung zwischen Chirurg und dem Patienten festgelegt und ist abhängig vom Alter, eventuellen Begleiterkrankungen und der Art der Herzklappenerkrankung.
Was für Sie als Patient*in von Bedeutung ist:
- Bei einer Kunstprothese ist eine lebenslange Blutverdünnung durch Medikamente (d.h. Phenprocoumon) notwendig, dafür besteht eine nahezu unbegrenzte Haltbarkeit.
- Im Falle einer biologischen Prothese ist diese lebenslange Blutverdünnung nicht notwendig, dafür ist die Haltbarkeit dieses Klappentyps auf etwa 10-15 Jahre begrenzt. Danach ist eventuell eine erneute Operation mit einem Austausch der Klappe notwendig.
Nach einer erfolgreichen Operation zeigt sich in den allermeisten Fällen eine deutliche Besserung der Belastbarkeit und die alte Leistungsfähigkeit kehrt zurück.