Abschluss
Examensfeier |
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Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine Bescheinigung der BFS über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Mit bestandenem Staatsexamen wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Medizinisch-technische-Radiologieassistentin
Medizinisch-technischer-Radiologieassistent
(MTAG §1) erteilt.
Autorin/Autor: mtra_schule