Informationen für Ärzte Ambulanz
1. Privat krankenversicherte Patienten
Benötigen keinen Überweisungs-/Einweisungsschein
2. Gesetzlich krankenversicherte Patienten
Überweisungen:
Für folgende Leistungen verfügen wir über eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung (bitte Überweisungsschein ausstellen):
- Endosonographie im oberen Gastrointestinaltrakt bei Patienten mit Tumoren im Bereich von Ösophagus, Magen, Duodenum, Pankreas
- Bougierung der Speiseröhre und/oder Dehnungsbehandlung des unteren Ösophagussphinkters (Kardiasprengung)
- Implantation eines selbstexpandierbaren Metallstents in der Speiseröhre bzw. im Gallengang
- Einsetzen einer Ösophagusprothese einschließlich Ösophagoskopie
- Anlage einer perkutanen endoskopischen Gastrostomie bei Patienten mit Schluckstörungen zu enteralen Ernährung
- Endoskopische Sklerosierungsbehandlung und/oder Ligatur von Varizen im Bereich des oberen Gastrointestinaltraktes
- ERCP
- Laser-Vaporisation(en), zusätzlich zu den endoskopischen Leistungen
- Entfernung von Fremdkörpern aus Ösophagus, Magen oder Duodenum
- Abtragung von Polypen im Gastrointestinaltrakt sowie Dickdarm, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit (Art/Größe oder Lage) in der Praxis eines endoskopisch tätigen Internisten nicht behandelbar sind. Auf dem Überweisungsauftrag ist vom überweisenden Arzt expressis verbis anzugeben, dass eine Polypenentfernung gefordert wird.
- Totale Koloskopie; einschließlich des Zökums, gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien sowie zusätzlich ggf. die vollständige Abtragung eines oder mehrerer Polypen mittels Hochfrequenzelektroschlinge.
Desweiteren können ambulante Leistungen als ambulante Operation nach § 115b Abs. 1 SGB V erbracht werden. Informationen hierzu unter Telefon 0911/398-3253. Bitte Überweisungsschein ausstellen.
Anmeldung, Information:
Telefon: 0911/ 398-3253
Fax: 0911/ 398-3250
Autorin/Autor: Dr. med. V. Wießner, Leitender Oberarzt