Vertrauliche Geburt

Der Gesetzgeber gibt ein Beratungsgespräch mit einer staatlichen Beratungsstelle (z. B. Jugendamt) vor. Die Klinik ist aufgefordert, spätestens nach der Geburt des Kindes mit dieser Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen, damit das Kind in einer Pflegestelle untergebracht werden kann.

Die Zahl der anonymen Geburten liegt jedes Jahr unter zehn Geburten.

Autorin/Autor: Klinik für Frauenheilkunde

 
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