Personalvertretung Klinikum Nürnberg

Aufgaben

Zu den allgemeinen Aufgaben des Personalrates gehören

Um effizient arbeiten zu können, gründet der Personalrat bei Bedarf Arbeits- und Projektgruppen, welche die notwendigen Vorarbeiten für die im Gremium zu fassenden Beschlüsse leisten.

Selbstverständlich kommen wir auch zu Ihnen auf die Stationen oder in Ihre Arbeitsbereiche, um Ihnen auch im Rahmen von Besprechungen Auskunft über aktuelle Themen zu geben.

Beteiligungspflichtige Angelegenheiten

Das BayPVG unterscheidet zwischen beteiligungs-, mitwirkungs- und anhörungspflichtigen Angelegenheiten:

Mitbestimmung
Art. 70, Art. 75, 75 a Abs. 1 BayPVG

Mitwirkung
Art. 76, Abs. 1 und 2, Art. 77 Abs. 1 BayPVG

Zur Durchführung seiner Aufgaben ist der Personalrat unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig und umfassen zu unterrichten bzw. zu beteiligen.

Diese Beteiligungsrechte beinhalten auch die Pflicht, dass der Personalrat sich mit diesen Angelegenheiten befasst und in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist (2 Wochen) Stellung nimmt.

 
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