Informationen für Patienten
Welche Zuweisungsarten sind möglich?
- Privat krankenversicherte Patienten können sich direkt an uns wenden, benötigen keinen Überweisungs- oder Einweisungsschein
- Gesetzlich krankenversicherte Patienten benötigen je nach Art der zu erbringenden Leistung einen Überweisungs- oder Einweisungsschein. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, welchen Schein wir von Ihnen benötigen.
Was sollten Sie mitbringen?
- Gesetzlich krankenversicherte einen Überweisungs- oder Einweisungsschein, je nach zu erbringender Leistung
- Versicherungskarte der Krankenversicherung
- Ärztliche Vorbefunde
- Ihre Medikamentenliste
- Allergiepass, Röntgenpass
- Röntgenbilder, falls vorhanden
- Wäsche und Toilettenartikel für einen evtl. erforderlichen stationären Aufenthalt
Was sollten Sie noch beachten?
- Wenn Sie eine Beruhigungsspritze/Kurznarkose und / oder Schmerzspritze erhalten haben, dürfen Sie 24 Stunden nicht aktiv am Verkehr teilnehmen (weder als Fußgänger noch als Fahrzeug- bzw. Zweiradführer), keine wichtigen Entscheidungen treffen und keine gefährlichen Tätigkeiten ausüben. Falls möglich, sollten Sie sich durch eine Begleitperson nach Hause bringen lassen.
- Weitere Hinweise haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst
Autorin/Autor: Dr. med. V. Wießner, Leitender Oberarzt
