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Klinikum Nürnberg, Krankenhaus der Maximalversorgung. >> Über uns >> 2009 >> Kooperationsvertrag: Gemeinsam gegen Gangbetten

Kooperationsvertrag: Gemeinsam gegen Gangbetten

Das Klinikum Nürnberg, das Klinikum Fürth, die Krankenhäuser Nürnberger Land und die Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.A. wollen sich bei Überbelegung gegenseitig helfen.

Wie so oft in den letzten Jahren war es auch in diesem Winter wieder so weit. In vielen Krankenhäusern Deutschlands standen Gangbetten in den Fluren, füllten Patienten die Notaufnahmen. ?Es ist für die Patienten keine sehr angenehme Erfahrung eine Nacht auf dem Flur verbringen zu müssen?, weiß Dr. Alfred Estelmann, Vorstand des Klinikums Nürnberg.

Nun haben vier Krankenhäuser der Region ? das Klinikum Nürnberg, das Klinikum Fürth, die Krankenhäuser Nürnberger Land und die Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.A. ? der saisonalen Überbelegung den Kampf angesagt. Sie wollen sich zukünftig bei Überbelegung und Engpässen gegenseitig helfen. Zwar arbeiten die Krankenhäuser schon seit vielen Jahren zusammen, doch diese Kooperation wird nun erstmals vertraglich geregelt.

Eine enge Kooperation vereinbarten die vier Krankenhaus-Vorstände Dr. Alfred Estelmann, Peter Krappmann, Dr. Michael Hitzschke und Dr. Ernst Strauß (v.l.n.r.)
 

Alle vier kommunalen Krankenhäuser unterliegen dabei dem Versorgungsauftrag, d.h. sie sind verpflichtet, alle Patienten, die medizinischer Hilfe bedürfen, aufzunehmen. Sie dürfen nicht, wie private Krankenhäuser, Patienten bei Überfüllung abweisen. Daher sind kommunale Krankenhäuser auch stärker von der Problematik Gangbetten betroffen als private Träger. Da sich die Bettenzahl in den Krankenhäusern Deutschlands voraussichtlich weiter reduzieren wird, ist eine optimale Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten unumgänglich.

Wohnortnah und kompetent

?Wir wollen mit dem Vertrag die Zusammenarbeit verbindlich regeln, um damit für die Patienten schneller freie Betten in anderen Häusern zu finden?, erklärt Peter Krappmann, Vorstand des Klinikums Fürth. In Zukunft können die diensthabenden Ärzte selbst bei den Kollegen der anderen Häuser wegen freier Kapazitäten nachfragen. Wird ein Patient in ein anderes Haus verlegt, sollen weite Wege vermieden werden, d.h. es wird zuerst im nächstgelegenen Krankenhaus angefragt. Diese Verlegungen werden allerdings nur durchgeführt, wenn der Patient zustimmt. ?Die freie Arzt- und Krankenhauswahl bleibt damit erhalten?, betont Dr. Ernst Strauß, stellvertretender Vorstand der Kliniken des Landkreises Neustadt a.d.A.. 

Dass Kooperationen wie diese gut funktionieren, darauf verweist Dr. Michael Hitzschke, Geschäftsführer der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH. ?Seit drei Jahren arbeiten unsere Ärzte eng mit dem Klinikum Nürnberg zusammen. Da reicht ein Telefonanruf für die Verlegung.? Dabei geht es allerdings eher selten um Überbelegung und Engpässe, sondern in erster Linie um die medizinische Behandlung von Patienten mit dem hochspezialisierten Wissen eines Krankenhauses der höchsten Leistungsstufe.

Ein Bett für jeden Patienten

Unberührt von dem Kooperationsvertrag bleibt die Notfallversorgung. Notfallpatienten werden in jedem Krankenhaus vorrangig behandelt. In einem nächsten Schritt wollen die vier Vorstände mit den Rettungsdiensten und ?leitstellen sowie den niedergelassenen Ärzten sprechen, um die Notfallversorgung bei Engpässen in einer Klinik besser zu umgehen und damit vor allem Notfallpatienten mit leichteren Erkrankungen eine schnelle medizinische Behandlung zu ermöglichen.

Andere Krankenhäuser der Region sind eingeladen, sich der Kooperation anzuschließen. ?Das Krankenhaus muss allerdings bereit sein, rund um die Uhr Patienten aufzunehmen?, erläutert Estelmann. Wie stark die Kooperation zukünftig gefordert sein wird, dies lässt sich heute noch nicht voraussehen. Dies wird sich erst zu den Spitzenzeiten zeigen. Dass es dabei nicht um hohe Zahlen gehen muss, macht Strauß deutlich: ?Jeder Patient, der mit seinem Bett im Gang steht, ist ein Patient zuviel.?  

Autorin/Autor: Doris Strahler, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 
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